Seit 2020 gibt es die Möglichkeit, Projekte im Konversionsraum Alb durch Fördermittel aus dem Regionalbudget zu unterstützen. Es werden Kleinprojekte von Privatpersonen, Unternehmen (< 10 Mitarbeiter), Vereinen, Kirchen, Betrieben oder Kommunen gefördert. Diese dürfen allerdings nicht mehr als maximal 20.000 € (netto) kosten. Der Zuschuss beträgt 80%. Es können Anschaffungen (z.B. Geräte, Instrumente, Bestuhlung), aber auch Investitionen in ein Vereinsheim oder einen Dorfladen, in (mobile) Dienstleitungsangebote, die Dorfgestaltung sowie Bürgerbeteiligungsmaßnahmen und Machbarkeitsstudien gefördert werden.
Das „Regionalbudget Konversionsraum Alb“ speist sich aus der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Es ist mit Mitteln des Bundes und des Landes Baden-Württemberg ausgestattet.
Der Konversionsraum Alb fokussiert sich mit seiner Regionalbudget-Förderung 2022 auf Projekte,
- deren Inhalte auf die nachfolgenden Ziele/Themen ausgerichtet sind:
- Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und seiner Rahmenbedingungen, vor allem in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Kultur, Freizeit, Breitensport
- Engagement für wirtschaftliche und touristische Inwertsetzung im Bereich Tourismus, Nahversorgung, Wirtschaft.
- die den Abschnitten 2.0 „Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden“, 4.0 „Dorfentwicklung“, 5.0 „Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen“, 8.0 „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ oder 9.0 „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ des GAK-Rahmenplans zuzuordnen sind.
- die zur Zielerreichung des Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) im Konversionsraum beitragen. Für das Regionalbudget sind dies insbesondere die Ziele „Demographie- und zukunftsfester Wohnstandort mit Nah- und Daseinsvorsorge“, „Chancen der Dorferneuerung / Innenentwicklung“, „Chancen der Tourismusentwicklung“