Fünf Fragen an Susanne Riehle, Leiterin Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Landratsamt Zollernalbkreis

Riehle Susanne

Frau Susanne Riehle ist Leiterin des Amtes für Vermessung und Flurneuordnung im Landratsamt Zollernalbkreis. Diese Aufgabe hat große Bedeutung für die Raumordnung und die zukünftige Nutzung der Landschaft.

 

1. Frage: Können Sie bitte den Lesern kurz erläutern, was man sich unter der Aufgabe „Vermessung und Flurneuordnung“ vorstellen kann?

Als Vermessungsamt sind unsere wichtigsten Aufgaben die Führung des Liegenschaftskatasters und die Ausführung hoheitlicher Vermessungsarbeiten wie z.B. Grenzfeststellungen und amtliche Gebäudeeinmessungen. Zusammen mit den Grundbuchämtern sichern wir das Grundeigentum. In der Flurneuordnung beschäftigen wir uns mit der Neugestaltung meist landwirtschaftlicher Flächen zur Verbesserung der Agrarstruktur oder zur Landentwicklung.

2. Frage: Wie haben sich die Anforderungen an eine Neuordnung der Flur geändert? Was ist heute besonders wichtig?

Flurneuordnungen sind heute integrales Instrument der Landentwicklung. Die Bedingungen für die Land- und Forstwirtschaft so zu verbessern, dass sie rentabel wirtschaften können und gleichzeitig den Naturraum aufzuwerten, ist unsere Aufgabe und tägliche Herausforderung. Viele weitere Landnutzer, wie zum Beispiel Wanderer und Radfahrer, wollen hierbei ebenfalls berücksichtigt werden. Flächensparend, ökologisch aufwertend und klimaschutzfördernd sind die Anforderungen an heutige Planungen. Hinzu gewinnen Themen wie Hochwasserschutz, Energiegewinnung und Klimafolgen größere Bedeutung. Wir Flurneuordner sind Moderator und Vermittler, um die verschiedensten Interessen zu unterstützen und umzusetzen.

3. Frage: Welche Bedeutung hat die Flurneuordnung im Konversionsraum?

Um den Konversionsraum für alle Bürgerinnen und Bürger als attraktiven Arbeits- und Lebensraum zu entwickeln, ist der Erhalt der Kulturlandschaft ein wichtiger Baustein. Dazu braucht es ein flexibles Bodenmanagement. Ein Flurneuordnungsverfahren ist hierfür hervorragend geeignet. In Albstadt, in Obernheim und im Naturschutzgebiet „Galgenwiesen“ in Nusplingen sind bereits Verfahren in Bearbeitung. Die natürlichen Lebensgrundlagen im ländlichen Raum zu sichern und den Erholungswert der Landschaft und die ökologische Vielfalt weiterzuentwickeln sind unsere Kernziele. Dies ist auch im Konversionsraum Alb von entscheidender Bedeutung.

4. Frage: Die Landschaft kann unterschiedlich genutzt werden, wie z.B. für die Nahrungsmittelerzeugung, die Energiegewinnung, die Naherholung oder für den Naturschutz? Gibt es aus Ihrer Sicht Konkurrenzen oder ist für alles genug Raum auf der Alb?

Flächen und Boden stehen nur begrenzt zur Verfügung. Daher schauen wir stark darauf, Planungen so zu gestalten, dass möglichst wenige Flächen versiegelt und die natürlichen Ressourcen geschont werden. Gerade in einem Flurneuordnungsverfahren haben wir die Möglichkeit, viele zum Teil gegensätzliche Interessen zu koordinieren und Lösungen zu finden, um die Belange aller Akteure auf der Fläche zu bündeln.

5. Frage: Wie empfindet man die Landschaft auf der Schwäbischen Alb, wenn man sich beruflich mit ihrer Gestaltung beschäftigt?

Die Kulturlandschaft der Schwäbischen Alb ist wunderschön und weit über die Landesgrenzen hinweg bekannt und geschätzt. Daher empfinde ich es als großes Privileg, auf den Albflächen arbeiten und gestalten zu dürfen. Der Erhalt der Schönheit und der ökologischen Bedeutung der Landschaft ist mir daher ein großes Anliegen. Die Gestaltung gemeinsam mit den Beteiligten des Flurneuordnungsverfahrens zu entwickeln ist eine tolle Aufgabe.

Vielen Dank für Ihre Antworten!