Ablauf Fristen Graphik 2022

Wieviel Geld gibt es?

Der Konversionsraum Alb hat ein Regionalbudget von maximal 200.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Dieses speist sich aus 180.000 € aus Mitteln des Bundes und des Landes. Weitere 20.000 € kommen von den Kommunen der Region. 
Die Kleinprojekte werden mit einem Fördersatz von 80% der Nettokosten gefördert, dürfen aber nicht teurer als 20.000 Euro (netto) sein, was einem maximalen Fördervolumen von 16.000 Euro je Projekt entspricht (Mehrwertsteuer werden nicht gefördert). Es können Anschaffungen (z.B. Geräte, Instrumente, Bestuhlung), aber auch Investitionen in ein Vereinsheim oder Dorfladen, mobile Dienstleitungsangebote, die Dorfgestaltung sowie Bürgerbeteiligungsmaßnahmen gefördert werden. Die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 €.

Wer kann gefördert werden?
Praktisch jeder, die Anträge können von Privatpersonen, Vereinen, Kirchen, Betrieben (< 10 Mitarbeiter) oder Kommunen eingereicht werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen. Kommunale Pflichtaufgaben sind nicht förderfähig.

Wann?
Für Projekte, die durch das Regionalbudget gefördert werden, gilt das Jährlichkeitsprinzip: Jedes Projekt muss im gleichen Jahr, in dem es bewilligt wurde, umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass bis spätestens 13. November 2022 das Vorhaben abgerechnet und allen Unterlagen beim Regionalmanagement des Konversionsraumes komplett vorliegen müssen

Wie funktioniert’s?
Förderanträge können bis zum 27.02.2022 beim Regionalmanagement des Konversionsraums Alb eingereicht werden. Dieses berät Sie auch in allen Fragen der Antragstellung. Am 16.12.2021 wird eine Online-Infoveranstaltung stattfinden, in welcher das Regionalmanagement des Konversionsraums Alb über Fördervoraussetzungen, das Antragsverfahren sowie die Antragsfristen informiert. Infos und Teilnahmelink finden Sie hier. Die Projektauswahl erfolgt Anfang April 2022.

Folgende Unterlagen sind mit der Bewerbung einzureichen: Förderantrag, Projektdatenblatt, Kostenaufstellungen, 2 Kostenvoranschläge/Angebote und ggf. notwendige Genehmigungen. 
Die Kosten des Projektes sollen mit zwei verschiedenen Angeboten oder bei Beträgen bis zu ca. 1.000 € auch über Marktrecherchen im Internet je Kostenpunkt untermauert werden. Es ist zu begründen, warum das gewählte Angebot das wirtschaftlichste ist. 

Wichtig: Es darf erst dann mit dem Projekt begonnen werden (z.B. ein Auftrag erteilt werden oder die Anschaffung gekauft werden), wenn ein positiver Beschluss des Auswahlgremiums vorliegt. Bereits vorher begonnene Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen. 

In einer Sitzung des Auswahlgremiums werden die Projekte anhand der Projektauswahlkriterien gewichtet und damit festgelegt, welche Projekte den Zuschlag bekommen. Die ausgewählten Projektträger schließen mit dem Konversionsraum Alb (federführende Kommune ist die Stadt Meßstetten) einen privatrechtlichen Vertrag, der die Abwicklung der Förderung regelt.

Die ausgewählten Antragsteller setzen danach ihre Investition um, bezahlen diese und reichen den Verwendungsnachweis beim Konversionsraum Alb ein (inkl. Belegliste und bezahlter Rechnung). Danach prüft die jeweilige Kommune oder alternativ das Regionalmanagement die Investition/Anschaffung vor Ort in einer „Inaugenscheinnahme“. Der Verwendungsnachweis wird geprüft und bei vollständiger positiver Prüfung der Zuschuss zeitnah ausbezahlt.

 Einreichung der Anträge, Auskünfte zum Projektaufruf sowie weitere Informationen:

Konversionsraum Alb
Regionalmanagement

Hauptstr. 9
72469 Meßstetten
Tel. 07431 6349-43
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Gerne können Sie auch einen Termin zur telefonischen Projektberatung mit uns vereinbaren.

Formulare und Dokumente finden Sie hier.