Betriebliche Auswirkungen einer CO2-Reduzierung

UFD 1103202124 Unternehmerinnen und Unternehmer trafen sich auf Einladung des Regionalmanagements des Konversionsraums Alb am 11. März 2021 wieder zum Unternehmerfrühstück, wenn auch nicht wie gewohnt im Albcasino, sondern dieses Mal digital. Statt gemeinsamen Frühstück gab es einen Cappuccino und Schokolade per Post. Der Leiter des Regionalmanagements, Christoph Dickmanns begrüßte den Referenten Markus Rövekamp von der CYRCO GmbH. Das Thema des Vortrags war: Betriebliche Auswirkungen einer CO2-Reduzierung – Anforderungen der Konzerne und Politik an den Mittelstand. M. Rövekamp stellte die unterschiedlichen Anforderungen an den Mittelstand zur Verringerung der CO2-Emissionen dar und zeigte Möglichkeiten und Auswirkungen auf den betrieblichen Produktionsprozess auf.

In Deutschland gibt es seit 2005 das EU-Emissionshandelssystem (ETS), welches einen Anreiz zur CO2-Reduzierung geben soll. Seit 2021 gilt zudem das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für die Sektoren, die nicht unter das ETS fallen. Ein ETS-Zertifikat berechtigt zu einer Tonne CO2-Ausstoß. Durch eine schrittweise Absenkung der Zertifikatsanzahl steigt der Preis. Diese wird von 25 €/to CO2 in diesem Jahr auf 55€/t CO2 im Jahr 2025 steigen. Durch diese deutliche Erhöhung wird für die Unternehmen der Anreiz geschaffen, die CO2-Emissionen zu verringern.

Das bedeutet, dass Energiekosten für Unternehmen kein durchlaufender finanzieller Posten mehr sind und zu Wettbewerbsnachteilen führen können. Die eingesetzte Energie sollte reduziert und bestenfalls dezentral und erneuerbar produziert werden. Großes Energiesparpotential von teilweise bis zu 70% gibt es in den Bereichen Druckluft, Beleuchtung, Wärmeversorgung, Pumpensysteme und Motoren, Lüftung sowie Kälte und Kühlung. 

Ein Energieaudit oder -management bringt weitere Vorteile mit sich. Verpflichtend ist dies zwar nur für Unternehmen mit mehr als 250 MitarbeiterInnen, jedoch stellen immer mehr Unternehmen diese Forderung an ihre Zulieferer. Mit der Einführung eines Energiemanagementsystems sind zudem Steuerermäßigungen über das Stromsteuer- und Energiesteuergesetz sowie die Teilnahme an der „Besonderen Ausgleichsregelung“ für stromkostenintensive Unternehmen möglich.

Die Präsentation zur Veranstaltung finden Sie hier zum Download:
Markus Rövekamp: Betriebliche Auswirkungen einer CO2-Reduzierung