Startschuss für den Interkommunalen Industrie- und Gewerbepark Zollernalb

Bildschirmfoto 2020 10 20 um 08.28.41Fünf Städte und Gemeinden haben sich zu einem Zweckverband für den interkommunalen Industrie- und Gewerbepark Zollernalb zusammengeschlossen. Mit der Unterschrift unter der Zweckverbandssatzung besiegelten die Oberbürgermeister und Bürgermeister der beteiligten Kommunen Albstadt, Balingen, Meßstetten, Nusplingen und Obernheim am 15.10.2020 die Gründung des Zweckverbands.

Die Aufgaben des Zweckverbandes umfassen den Erwerb des Geländes vom bisherigen Eigentümer, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die Planungen des Areals zu einem regionalen Industrie- und Gewerbepark, die Erschließung des Gebietes mit Straßen und gewerblicher Infrastruktur sowie die Veräußerung der Flächen an Unternehmen. Langfristig wird der Zweckverband auch das Management des Interkommunalen Industrie- und Gewerbeparks Zollernalb übernehmen.

Um die Planungen durchzuführen, bedarf es zahlreicher regionaler und lokaler Genehmigungsverfahren, die aufeinander abgestimmt werden. Im jetzigen Stadium, d.h. am Beginn der Umsetzung, ist vor allem die Region beteiligt. Der Regionalverband Neckar-Alb überprüft die Ausweisung als Industrie- und Gewerbegebiet. Die entscheidenden Fragen lauten dabei, wie wurde die Fläche vorher genutzt und gibt es überhaupt einen Bedarf der Unternehmen? 

Die Vornutzung ist von großer Bedeutung und kann das Verfahren erheblich beeinflussen. Wenn beispielsweise ökologisch geschützte Flächen betroffen wären, ist ein derartiges Vorhaben sehr schwer umsetzbar. Bei den Flächen in Meßstetten handelte es sich um ein ehemaliges Militärgebiet und in der Folgenutzung gibt es nur sehr wenige Einschränkungen. Der Bedarf der Unternehmen wurde bereits vor zwei Jahren mit Hilfe einer Gewerbe- und Industrieflächenprognose berechnet. Allein für den Zollernalbkreis benötigt man mindestens 35 ha Industrieflächen im Laufe der nächsten zehn Jahre. Das Gebiet wird als regionaler gewerblicher Schwerpunkt ausgewiesen und hat dadurch einen Einzugsradius, der in die Landkreise Reutlingen und Tübingen reicht. Der Interkommunale Industrie- und Gewerbepark Zollernalb hat eine Größe von 25 ha und wird das größte zusammenhängende gewerblich-industrielle Areal im Zollernalbkreis. 

Der zukünftige Industrie- und Gewebepark Zollernalb beruht auf einer interkommunalen Kooperation von fünf Städten und Gemeinden. Sie sind sowohl an den Kosten als auch an den Erlösen beteiligt. In den Diskussionen in den Gemeinderäten gab es drei Hauptgründe für diese weitreichende Zusammenarbeit:

1. Die Kommunen Albstadt, Balingen, Meßstetten, Nusplingen und Obernheim bilden einen starken Wirtschaftsraum mit vielen erfolgreichen Unternehmen, guten Einkommensmöglichkeiten und einer geringen Arbeitslosigkeit. Die Raumschaft hat sich gut entwickelt und der Strukturwandel der Textilindustrie ist abgeschlossen Die intensiven Pendlerbewegungen zwischen den Kommunen verdeutlichen zudem die starke wirtschaftliche Verflechtung.

2. Mit Ausnahme der Konversionsfläche hat keine der beteiligten Kommunen ausreichend freie Industrieflächen. Aufgrund der planungsrechtlichen Hürden kann man davon ausgehen, dass sich das auch in Zukunft nicht ändern wird. Für die ansässigen Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich vor Ort nicht mehr erweitern können und sich stattdessen mittelfristig verlagern müssten. In diesem Fall ist eine Erweiterung in den Industrie- und Gewerbepark die beste Alternative. Denn dadurch wird den Menschen auch in Zukunft vor Ort eine Beschäftigung geboten. Sie müssen keine langen Wegzeiten in Kauf nehmen oder für eine neue Arbeit wegziehen.

3. Die kommunalen Haushalte werden nicht nur an den Kosten, sondern auch an den Erlösen aus dem Industrie- und Gewerbepark beteiligt. Die Grundsteuer sowie die Gewerbesteuer werden entsprechend ihren Anteilen aufgeteilt. Mittelfristig wird man mit dem Industrie- und Gewerbepark einen Gewinn erzielen. Für die Kommunen, die keine eigenen Flächen mehr haben, ist dies lukrativ. Die Stadt Meßstetten kann mit Hilfe der Nachbarstädte ein Areal erschließen, dass sie allein nur mit großen Anstrengungen hätte realisieren können.

Die Zusammenarbeit der Kommunen ist für alle Beteiligten ein Win-to-Win-Verhältnis und wurde deswegen von allen Gemeinderatsgremien ohne Gegenstimmen gebilligt.

Mit der Gründung des Zweckverbandes bekommt die Arbeit im interkommunalen Industriepark auch eine rechtliche Grundlage. Die drei Organe des Zweckverbands stellen sicher, dass sich die Industrie- und Gewerbeflächen in Zukunft nach den Vorstellungen der Kommunen und ihren demokratisch gewählten Vertretern entwickeln. Die Verbandsversammlung besteht aus den (Ober-) Bürgermeistern der Mitgliedskommunen sowie 12 weiteren Vertretern aus den Gemeinderäten. Der Verwaltungsrat wird von den (Ober-) Bürgermeistern geführt und der Verbandsvorsitzende kommt ebenfalls aus ihrer Runde. Damit bleibt der Zweckverband ein Teil der kommunalen Familie.

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